Der Energieausweis nach gültiger Energieeinsparverordnung (EnEv) ist von Ihnen vorzulegen, falls Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Der Energieausweis gibt
Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Hierbei wird das Gebäude in sogenannte Energieeffizienzklassen eingestuft und es werden ggfls. Maßnahmen für eine energetische Sanierung
beschrieben. Das Alter bzw. der energetische Zustand Ihrer Immobilie entscheidet darüber, ob ein einfacher Verbrauchsausweis (Gebäude jünger als 1978) ausreichend ist oder der aufwendige und
aussagekräftigere Bedarfsausweis erforderlich ist.