Es gibt viele Anlässe, die eine Immobilienbewertung notwendig machen.
Schenkung, Erbfall, Ehevertrag, Scheidung, Verkauf, Ankauf, Beleihung durch die Bank, Geschäftsübergabe, private Vermögensstrukturierung, Liquidation von Immobilienvermögen im Betreuungsfall, Entnahme von Betriebsvermögen, Nachweis eines niedrigeren Wertes gegenüber dem Finanzamt …oder ganz einfach nur der Wunsch zu wissen, wieviel die eigene Immobilie heute wert ist.
In einigen Fällen ist dabei ein umfangreiches gerichtsfestes Marktwertgutachten notwendig, weil es zum Beispiel der Richter, der Rechtspfleger, das Finanzamt vorschreibt oder der Auftraggeber diese hochwertigste Form eines Gutachtens verlangt. Häufig können verkürzte und damit auch preiswertere Immobilienbewertungen angemessen und ausreichend sein. Es kommt ganz darauf an, wofür die Immobilienbewertung benötigt wird.
Ihnen stehen drei Varianten von schriftlichen Immobilienbewertungen zur Auswahl.
Sie entscheiden, welche Form der Immobilienbewertung für Sie die passende ist.
Sollten Sie im Rahmen der Immobilienbewertung auch einen Energieausweis benötigen, kann ich Ihnen diesen ebenfalls anbieten.