Energieausweis Gütersloh

Der Energieausweis nach gültiger Energieeinsparverordnung (EnEv) ist von Ihnen vorzulegen, falls Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Hierbei wird das Gebäude in sogenannte Energieeffizienzklassen eingestuft und es werden ggfls. Maßnahmen für eine energetische Sanierung beschrieben. Das Alter bzw. der energetische Zustand Ihrer Immobilie entscheidet darüber, ob ein einfacher Verbrauchsausweis (Gebäude jünger als 1978) ausreichend ist oder der aufwendige und aussagekräftigere Bedarfsausweis erforderlich ist.


 

Mit Frau Brigitte Topmöller erstellt für Sie eine erfahrene Architektin und zugelassene

Energieberaterin den jeweils notwendigen Energieausweis.